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Bauleitpläne in der Offenlage

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes Kerzlin Nr. 1 "Freiflächen-Photovoltaikanlage" der Gemeinde Temnitztal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitztal hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Kerzlin Nr. 1 „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Gemeinde Temnitztal (Stand März 2024) beschlossen sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Stand März 2024) gebilligt. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitztal bestimmt, dass die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Kerzlin Nr. 1 „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ sowie die dazugehörigen wesentlichen, bereits vorhandenen Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sind und dass gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen sind.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Kerzlin Nr. 1 besteht aus drei benachbarten Teilgeltungsbereichen entlang der Grenze zur Gemeinde Märkisch Linden. Die drei Teilgeltungsbereiche sind zusammen ca. 73 ha gross. Innerhalb der Teilgeltungsbereiche werden vier eingezäunte Teilbereiche mit insgesamt ca. 61,4 ha als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „PV-Freiflächenanlage“ festgesetzt. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Kerzlin Nr. 1 soll als Planungsziel verbindliches Baurecht zur Realisierung von einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der Ortslage Kerzlin geschaffen werden.

Die Unterlagen des Bebauungsplanes Kerzlin Nr. 1 „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ (Stand März 2024) liegen auch in der Zeit vom 06.05.2024 bis 07.06.2024 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:
    Entwurf Planzeichnung_TGB A
    Entwurf Planzeichnung_TGB B und C
    Entwurf der Begründung und Umweltbericht
    Anlage 1-VEP_SUNCATCHER
    Anlage 2-Projektbeschreibung
    Anlage 3-GOP-Text und Anhang
    Anlage 4-Artenschutzfachbeitrag
    Anlage 5-Blendgutachten
    Anlage 6-Brandschutzstellungnahme
    Anlage 7-PV-Standortalternativenprüfung
    Anlage 8-Schalltechnische Beurteilung
    Potenzialanalyse
    Hinweise zu umweltbezogenen Informationen
    umweltrelevanter Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung
    eingegangene Stellungnahmen – Zwischenabwägung
    Informationspflicht DSGVO
   Bekanntmachung Amtsblatt der öffentlichen Auslegung (voraussichtlicher
      Erscheinungstermin am 24.04.2024)

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:
Amt Temnitz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Tel.: 033920 675-31
E-Mail an: pamela.helling@amt-temnitz.de


Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Temnitztal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitztal hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Temnitztal (Stand März 2024) beschlossen sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Stand März 2024) gebilligt. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitztal bestimmt, dass die Unterlagen zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Temnitztal sowie die dazugehörigen wesentlichen, bereits vorhandenen Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sind und dass gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen sind.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Temnitztal begründet sich in der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Kerzlin Nr. 1 „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ der Gemeinde Temnitztal.

Die Unterlagen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand März 2024) liegen auch in der Zeit vom 06.05.2024 bis 07.06.2024 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:
    Entwurf FNP-Änderung-Planzeichnung
    Entwurf FNP-Änderung-Begründung und Umweltbericht
    GOP-Text und Anhang
    Potenzialanalyse
    PV-Standortalternativenprüfung
    Blendgutachten
    Schalltechnische Beurteilung
    Hinweise zu umweltbezogenen Informationen
    umweltrelevanter Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung
    eingegangene Stellungnahmen – Zwischenabwägung
    Informationspflicht DSGVO
   Bekanntmachung Amtsblatt der öffentlichen Auslegung
      (voraussichtlicher Erscheinungstermin am 24.04.2024)

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:
Amt Temnitz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Tel.: 033920 675-31
E-Mail an: pamela.helling@amt-temnitz.de


Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der Ergänzungssatzung "Erweiterung Baugebiet An der Apfelplantage" im Ortsteil Lüchfeld der Gemeinde Temnitztal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitztal hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 den Entwurf zur Ergänzungssatzung „Erweiterung Baugebiet An der Apfelplantage“ im Ortsteil Lüchfeld der Gemeinde Temnitztal (Stand Februar 2024) bestehend aus der Planzeichnung mit der Planzeichenerklärung und dem Satzungstext beschlossen sowie die dazugehörige Begründung. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitztal den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Das Satzungsgebiet umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Lüchfeld den nördlichen Teil des Flurstückes 318. Der künftig bebaubare Bereich der Ergänzungssatzung wurde in jüngerer Vergangenheit als Pferdekoppel genutzt und stellt sich derzeit als regelmäßig gemähte Wiesenfläche dar. Die Ausweisung der Ergänzungsfläche stellt eine kleinräumige Erweiterung der Siedlungsfläche am östlichen Ortsrand von Lüchfeld dar und soll der Wohnnutzung dienen. Ziel ist die Schaffung von Planungsrecht für den Bau von bis zu sechs Einfamilienhäusern in ruhiger und familienfreundlicher Lage.

Die Unterlagen der Ergänzungssatzung liegen auch in der Zeit vom Montag, dem 06.05.2024 bis Freitag, dem 07.06.2024 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:
    Entwurf der Begründung
    Anlage 1 der Begründung - Fotodokumentation
    Planzeichnung
    Satzungstext
    Planzeichnung – Gesamtplan
    Informationspflichten nach DSGVO
    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt für das Amt Temnitz
      (voraussichtlicher Erscheinungstermin 24.04.2024)

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:
Amt Temnitz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Tel.: 033920 675-31
E-Mail an: pamela.helling@amt-temnitz.de


Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der Ergänzungssatzung "An den Eichen - Ost" im Ortsteil Kränzlin der Gemeinde Märkisch Linden

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden hat in ihrer Sitzung am 27.11.2023 den Entwurf zur Ergänzungssatzung „An den Eichen -Ost“ im Ortsteil Kränzlin der Gemeinde Märkisch Linden (Stand September 2023) bestehend aus der Planzeichnung mit der Planzeichenerklärung und dem Satzungstext beschlossen sowie die dazugehörige Begründung. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Das Satzungsgebiet schließt den südlichen Teil des Flurstückes 23/1 der Flur 5 der Gemarkung Kränzlin ein. Der künftig bebaubare Bereich der Ergänzungssatzung stellt sich bisher als regelmäßig gemähte Wiesenfläche dar, die im westlichen Bereich des Plangebietes auch als Lager- und Stellplatzfläche des angrenzenden Zimmereibetriebes genutzt wird. Die Ausweisung der Ergänzungsfläche stellt eine kleinräumige Erweiterung der Siedlungsfläche im östlichen Siedlungsbereich von Kränzlin dar und soll der Wohnnutzung dienen. Ziel ist die Schaffung von Planungsrecht für den Bau von bis zu drei Einfamilienhäusern in ruhiger und familienfreundlicher Lage.

Die Unterlagen der Ergänzungssatzung liegen in der Zeit von Montag, dem 11.03.2024 bis Freitag, dem 12.04.2024 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

•  Entwurf der Begründung
•  Anlage 1 der Begründung - Fotodokumentation
•  Planzeichnung
•  Satzungstext
•  Planzeichnung – Gesamtplan
•  Informationspflichten nach DSGVO
•  Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt für das
   Amt Temnitz (Erscheinungstermin 28.02.2024)

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:

Amt Temnitz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Tel.: 033920 675-31
E-Mail an: pamela.helling@amt-temnitz.de

 

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ der Gemeinde Temnitzquell

Ein regionaler Vorhabenträger hat bei der Gemeinde Temnitzquell den Antrag gestellt, auf den Flächen nordwestlich der Ortslage von Rägelin und nordwestlich der Ortslage von Netzeband eine Freiflächen-Photovoltiakanlage als sogenannten „Bürgersolarpark“ zu bauen. Ein Planungsziel ist es, Einwohnern der Gemeinde anzubieten, sich auch mit kleinen Anteilen an der Anlage zu beteiligen, aber auch allen Stromkunden (Haushalten mit 1. Wohnsitz) im Gebiet der Gemeinde anzubieten, 3 Cent pro kWh des eigenen Stromverbrauches aus der Jahresendabrechnung zu erstatten. 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitzquell hat am 07.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 soll verbindliches Baurecht zur Realisierung zweier PV-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Temnitzquell geschaffen werden.

Der Bebauungsplan Nr. 2 besteht aus zwei Teilgeltungsbereichen. Der Teilgeltungsbereich Nord befindet sich nordwestlich der Ortslage von Rägelin. Der Teilgeltungsbereich Süd befindet sich nordwestlich der Ortslage von Netzeband. Die Plangebiete sind zusammen ca. 129 ha groß. Planungsziel ist die Festsetzung von sonstigen Sondergebieten „Solar/Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO, um verbindliches Baurecht für die Errichtung zweier Photovoltaikfreiflächenanlagen herzustellen. Die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 2 "Bürgersolarpark Temnitzquell" (Stand Oktober 2023) liegen auch in der Zeit vom 02.01.2024 bis 02.02.2024 im Amt Temnitz, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:

Amt Temnitz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Tel.: 033920 675-31
E-Mail an: pamela.helling@amt-temnitz.de

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Temnitztquell

Ein regionaler Vorhabenträger hat bei der Gemeinde Temnitzquell den Antrag gestellt, auf den Flächen nordwestlich der Ortslage von Rägelin und nordwestlich der Ortslage von Netzeband eine Freiflächen-Photovoltiakanlage als sogenannten „Bürgersolarpark“ zu bauen. Ein Planungsziel ist es, Einwohnern der Gemeinde anzubieten, sich auch mit kleinen Anteilen an der Anlage zu beteiligen, aber auch allen Stromkunden (Haushalten mit 1. Wohnsitz) im Gebiet der Gemeinde anzubieten, 3 Cent pro kWh des eigenen Stromverbrauches aus der Jahresendabrechnung zu erstatten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitzquell hat am 07.06.2021 beschlossen nordwestlich des Ortsteils Rägelin und nordwestlich des Ortsteils Netzeband den Bebauungsplan Nr. 2 "Bürgersolarpark Temnitzquell" aufzustellen. Weil die zu überplanenden Flächen im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Temnitzquell bisher als Flächen für Landwirtschaft dargestellt sind, hat die Gemeinde gleichzeitig beschlossen, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen mit dem Ziel, hier jeweils eine Sonderbaufläche "Solar" darzustellen, damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sich später der Bebauungsplan Nr. 2 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus zwei Änderungsflächen. Die Änderungsfläche 1 befindet sich nordwestlich der Ortslage von Rägelin, die Änderungsfläche 2 befindet sich nordwestlich der Ortslage von Netzeband. Die Plangebiete sind zusammen ca. 128 ha groß und entsprechen damit den Geltungsbereichen des sich parallel in der Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. 2 "Bürgersolarpark Temnitzquell".

Die Unterlagen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Oktober 2023) liegen auch in der Zeit vom 02.01.2024 bis 02.02.2024 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:

Amt Temnitz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Tel.: 033920 675-31
E-Mail an: pamela.helling@amt-temnitz.de


 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der Ergänzungssatzung "Wohngebiet östlich Wildberger Weg" im Ortsteil Garz der Gemeinde Temnitztal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitztal hat in ihrer Sitzung am 26.10.2023 den Entwurf zur Ergänzungssatzung „Wohngebiet östlich Wildberger Weg“ im Ortsteil Garz der Gemeinde Temnitztal (Stand September 2023) bestehend aus der Planzeichnung mit der Planzeichenerklärung und dem Satzungstext beschlossen sowie die dazugehörige Begründung. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitztal den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Das Satzungsgebiet schließt Teile der Flurstücke 84/1, 84/2, 83/4, 85 und 86 der Flur 4 der Gemarkung Garz sowie einen Teil des Straßenflurstückes 73 der Flur 3 der Gemarkung Garz ein. Der künftig bebaubare Bereich der Ergänzungssatzung wird bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Die Ausweisung der Ergänzungsfläche stellt eine kleinräumige Siedlungserweiterung am nordöstlichen Ortsrand von Garz dar und soll der Wohnnutzung dienen. Ziel ist die Schaffung von Planungsrecht für den Bau von bis zu fünf Einfamilienhäusern in ruhiger und familienfreundlicher Lage.

Die Unterlagen der Ergänzungssatzung liegen auch in der Zeit vom Dienstag, den 02.01.2024 bis Freitag, dem 02.02.2024 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:
Amt Temnitz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Tel.: 033920 675-31
E-Mail an: pamela.helling@amt-temnitz.de

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Dabergotz Nr. 5 „Neue Industriefläche im Temnitzpark“ der Gemeinde Dabergotz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dabergotz hat in ihrer Sitzung am 26.09.2023 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Dabergotz Nr. 5 „Neue Industriefläche im Temnitzpark“ in der Gemeinde Dabergotz (Stand Juli 2023) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit der Planzeichenerklärung und den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (beide Stand Juli 2023) gebilligt. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dabergotz die Beschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des „Industrie- und Gewerbegebietes Temnitzpark“ im nördlichen Teil der Gemeinde Dabergotz, nördlich der Lindenallee. Mit einer Größe von 0,73 ha schließt es die Flurstücke 174, 194, 195, 197, 204 – 216 der Flur 2 der Gemarkung Dabergotz ganz oder teilweise ein. In der am 14.11.1997 als Satzung beschlossenen Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Dabergotz Nr. 1 war eine ca. 6.200 qm große Fläche als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ festgesetzt worden. Ein tatsächlicher Bedarf an dieser großzügig hergestellten Parkplatzfläche ist bis heute nicht zu verzeichnen. Der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, welches im Ursprungsbebauungsplan als Industriegebiet festgesetzt ist, hat den Bedarf angemeldet diese Fläche für eine Betriebserweiterung nutzen zu können. Planungsziel ist daher die Festsetzung eines Industriegebietes (GI) gemäß § 9 BauNVO, damit die derzeitige öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ inmitten der als Industriegebiet festgesetzten Baufelder 41 – 43 im B-Plan Dabergotz Nr. 1 als gewerbliche Baufläche vermarktet werden kann.

Die Unterlagen des Bebauungsplanes Dabergotz Nr. 5 „Neue Industriefläche im Temnitzpark“ liegen auch in der Zeit vom Montag, dem 06.11.2023 bis Freitag, dem 08.12.2023 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Kolmetz mit folgenden Kontaktdaten:
Amt Temnitz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 31
E-Mail: nadine.kolmetz@amt-temnitz.de

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Dabergotz Nr. 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Temnitzpark“ der Gemeinde Dabergotz

Das insgesamt ca. 13,5 Hektar große Plangebiet befindet sich südöstlich der Kastanienallee, südwestlich der Kreisstraße K 6808 (Temnitz-Park-Chaussee) und nördlich des Landwehrgrabens einschließlich des nördlichen Teils der Bahnhofstraße am Ortsrand der Gemeinde Dabergotz. Planungsziel ist, den bestehenden Bebauungsplan in seinen Festsetzungen so zu ändern, dass erkennbare zukünftige städtebauliche Konflikte, hier insbesondere zwischen der Wohnnutzung an der Bahnhofstraße und dem zukünftig nördlich angrenzenden Gewerbegebiet, gelöst und Flächen den tatsächlichen Nutzungen angepasst werden. Die Planentwurfsunterlagen (Stand Juli 2023) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Dabergotz Nr. 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Temnitzpark“ der Gemeinde Dabergotz liegen zusätzlich in der Zeit vom Montag, dem 06.11.2023 bis Freitag, dem 08.12.2023 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Kolmetz mit folgenden Kontaktdaten:
Amt Temnitz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Tel.: 033920 675-31
E-Mail an: nadine.kolmetz@amt-temnitz.de

 

Rechtswirksame Bauleitpläne

Hier können Sie rechtswirksame Bauleitplanungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Temnitz einsehen. Die dort angezeigten Pläne dienen lediglich als Informationsgrundlage.

  

Sprechzeiten

Di.: 8-12 Uhr, 13-18 Uhr
Do.: 8-12 Uhr, 13-16 Uhr
Fr.: 8-12 Uhr

Kontakt

Bergstraße 2
16818 Walsleben
Tel.: 033920 675-0
Fax: 033920 675-16
E-Mail: info@
amt-temnitz.de

Schiedsstelle

Tel.: 033920 69504
Fax: 033920 69505
E-Mail: juergen.bonk@
schiedsmann.de

Di.: 16-18 Uhr

Revierpolizei

Tel.: 033920 69800
E-Mail: hans.hass@
polizei.brandenburg.de

Di.: 15-18 Uhr