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Beteiligung der Öffentlichkeit an der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung 2022-2024

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die "Umgebungslärmrichtlinie". Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und wird im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt. Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich. Die Öffentlichkeit ist einzubeziehen. Die Zusammenstellung geeigneter Lärmreduzierungsmaßnahmen ist sowohl von der Größe der Kommune als auch von der bereits vorhandenen Infrastruktur abhängig. Entsprechende Konzepte können daher meist eine Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs, die Anpassung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge beinhalten.


Welche Gemeinden sind im Amtsbereich Temnitz betroffen?

Gemeinde Dabergotz

Gemeinde Märkisch Linden

Gemeinde Temnitzquell

Gemeinde Walsleben


Diese lärmkartierten Gemeinden sind durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg aufgefordert worden zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. bereits bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Grundlage hierfür bilden die aktuell vorliegenden Ergebnisse der Lärmkartierung 2022. Aufgrund der Bundesautobahn BAB 24 mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr sind die Gemeinden lärmbetroffen und daher verpflichtet an der Lärmaktionsplanung teilzunehmen.

Rechtsgrundlagen

  • EU-Umgebungslärmrichtlinie
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Umgebungslärmportal des Landes Brandenburg
  • 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (34. BImSchV)

Die Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg

Lärmkartierung im Land Brandenburg; Betroffene Gemeinden (siehe Abbildung 2)

Weiterführende und ausführliche Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz.


Ansprechpartner im Ministerium ist

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Referat 54
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467
Potsdam
Jens Krüsmann
Telefon: 0331 866 7911
E-Mail: jens.kruesmann@mluk.brandenburg.de

Ansprechpartnerin im Amt Temnitz ist

Amt Temnitz
Bau, Gebäude und Liegenschaften, Bauleitplanung, Wohnungsverwaltung
Nadine Kolmetz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 31
E-Mail: nadine.kolmetz@amt-temnitz.de

   

Sprechzeiten

Di.: 8-12 Uhr, 13-18 Uhr
Do.: 8-12 Uhr, 13-16 Uhr
Fr.: 8-12 Uhr

Kontakt

Bergstraße 2
16818 Walsleben
Tel.: 033920 675-0
Fax: 033920 675-16
E-Mail: info@
amt-temnitz.de

Schiedsstelle

Tel.: 033920 69504
Fax: 033920 69505
E-Mail: juergen.bonk@
schiedsmann.de

Di.: 16-18 Uhr

Revierpolizei

Tel.: 033920 69800
E-Mail: hans.hass@
polizei.brandenburg.de

Di.: 15-18 Uhr