Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Darline Behnke
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 35
E-Mail:darline.behnke@amt-temnitz.de
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail:katrin.pein@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Der Bürger muss den Nachweis erbringen, dass er berechtigt ist, diese Urkunde zu erhalten
- für sich selbst
- als Ehegatte, gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, Elternteil, Kind oder Enkel, wenn das verwandtschaftliche Verhältnis anhand von Personenstandsurkunden nachgewiesen wird
- als andere Person, wenn ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft gemacht wird.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)
- Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)
Notwendige Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Abforderung formloser Antrag (oder mit Antragsformular) per Post/Fax/E-Mail
- ggf. Personenstandsurkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis nachweisen
- ggf. Unterlagen, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen
Gebühren
- 10,00 € - für das 1. Exemplar einer Urkunde
- 5,00 € - für jedes gewünschte weitere, zeitgleich ausgestelltes Exemplar
- 10,00 € - für jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können