Kommunale Liegenschaften
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Bau, Gebäude und Liegenschaften, Bauleitplanung, Wohnungsverwaltung
Mary-Ellen Behnke
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 63
E-Mail: mary-ellen.behnke@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Die Amtsverwaltung des Amtes Temnitz tätigt im Auftrage der Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal und Walsleben Grundstücksan- und -verkäufe zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben.
Interessenten können z. B. Baugrundstücke zum Bau eines Wohnhauses, bebaute Grundstücke und Gewerbegrundstücke erwerben, aber auch Kleingärten, Garagen und landwirtschaftliche Flächen pachten. Außerdem werden Genehmigungen und Auskünfte erteilt.
Die angebotenen Grundstücke zum Verkauf sowie aktuelle öffentliche Ausschreibungen zum Verkauf oder zur Pacht finden Sie auf der Internetseite des Amtes Temnitz unter
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Grundstücksverkehrsordnung (GVO)
- Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
- Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Temnitz
Notwendige Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag zum Kauf oder Pachtung eines Grundstückes
- Grundstücksbeschreibung (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Ggf. zukünftiger Verwendungszweck
Bearbeitungszeit
Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wird Ihr Antrag in die zuständige Gemeindevertretung der Gemeinde zur Entscheidung eingereicht. Aufgrund des Sitzungsturnus kann die Entscheidung bis zu 8 Wochen dauern. Danach wird der entsprechende Kauf- oder Pachtvertrag vorbereitet.
Gebühren
Für die Abwicklung des Kauf- oder Pachtvertrages fallen in der Amtsverwaltung keine Gebühren an.
Beim Kaufvertrag sind u. a. Notargebühren fällig, die sich nach dem Kaufpreis und dem notariellen Aufwand richten.