Negativattest nach Baugesetzbuch
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Bau, Gebäude und Liegenschaften, Bauleitplanung, Wohnungsverwaltung
Mary-Ellen Behnke
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 63
E-Mail:mary-ellen.behnke@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Zeugnis nach § 28 (1) Baugesetzbuch - Erteilung eines Negativattestes
Besteht ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts. Das Zeugnis wird bei der Gemeinde, in der das jeweilige Grundstückt liegt, durch den Notar beantragt, der den Kaufvertrag beurkundet hat.
Die Gemeinde, vertreten durch das Amt Temnitz, hat zwei Monate Zeit, ein eventuell bestehendes Vorkaufsrecht auszuüben.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Temnitz
Notwendige Unterlagen
- schriftlicher Antrag eines Notars auf Erteilung des Negativattests
- Kaufvertrag (auch auszugsweise möglich)
Bearbeitungszeit
in der Regel 2 Wochen (maximal 2 Monate)
Gebühren
Einmalgebühr von 25,00 Euro
Hinweise
Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen wurde.