Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Bau, Gebäude und Liegenschaften, Bauleitplanung, Wohnungsverwaltung
Mary-Ellen Behnke
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 63
E-Mail: mary-ellen.behnke@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Eine Sondernutzung ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes über seine eigentliche Zweckbestimmung (Straße, Gehweg, Platz) hinaus.
Der Antrag ist schriftlich und spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu stellen. Sondernutzungen, die langfristig voraussehbar sind und in erheblichem Maße den Gemeingebrauch beeinträchtigen, sind mindestens 1 Monat vor Eintritt mit der erlaubnisgebenden Behörde abzustimmen.
Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Genehmigungen werden erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt. Für die Erteilung der Sondernutzung werden Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben.
Bei den Sondernutzungen ist zu unterscheiden zwischen:
gewerblicher Sondernutzung, wie z. B.
- Außengastronomie (Tische und Sitzgelegenheiten)
- Verkaufsstände (Obst, Gemüse, Blumen, Zeitschriften, Bücher)
- Anbringung von mobilen Werbeschildern (Plakatierung)
- Plakatierungen zur Ankündigung von Zirkusgastspielen, Wahlwerbung
- Straßenhandel (Speiseeis, Obst, Gemüse, Blumen) in mobiler Form
baulicher Sondernutzung, wie z. B.
- Aufstellen von Bauzäunen, Baumaschinen, Baugerüsten oder Containern
- Lagerung von Baumaterial wie Kies, Steine
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
Sondernutzungssatzung der jeweiligen Gemeinde
Notwendige Unterlagen
- Formular: Antrag auf Sondernutzung
- Erklärung und Begründung der Sondernutzung
- Plan/Handskizze mit Größenangabe der zu nutzenden Fläche
Weitere mögliche Unterlagen können je nach beabsichtigter Nutzung erforderlich werden, wie z. B. die Zustimmung des Eigentümers.
Bearbeitungszeit
Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und ggf. örtlicher Besichtigung, sollten Sie innerhalb von 14 Tagen Ihre Genehmigung erhalten.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der jeweiligen Gemeinde und werden durch die Amtsverwaltung spätestens 2 Wochen nach Nutzung erhoben.
Hinweise
Nach Beendigung der Nutzung wird die Wiederherstellung des vorigen Zustandes des Grundstückes erwartet.