Reisegewerbe
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Derjenige, der ohne vorherige Bestellung (z. Bsp. ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung, oder ohne eine solche zu haben, Waren vertreibt oder ankauft oder derjenige, der Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht (vertreibt).
Unter das Reisegewerbe fällt darüber hinaus die selbständige Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart. Für bestimmte Schaustellertätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Die Beantragung zur Erteilung einer Reisegewerbekarte muss auf einem Formblatt erfolgen. Dieses muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post an das Amt Temnitz gesandt werden.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV)
- Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde
- Ggf. Vorlage weiterer Unterlagen: siehe Auflistung im Antragsformular
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen 3 Tage.
Gebühren
Einmalgebühr 60,00 Euro plus 26,00 Euro für die Gewerbeanmeldung
Zahlung per EC-Karte möglich
Hinweise
Eine persönliche Beratung wird auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen!