Bekanntgabe des Amtes Temnitz zur den Anmeldungen der Einschüler 2025
24/11/18
Das Amt Temnitz als Schulträger der Grundschule in Walsleben und Wildberg gibt bekannt, dass gemäß § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) alle Kinder für das Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werden, die in der Zeit vom 01. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und auf Antrag der Eltern an die Schulleitung, die in der Zeit vom 01. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geboren wurden.
Die Anmeldung der Kinder haben die Eltern an der für den Wohnsitz zuständigen Schule gemäß § 106 Abs. 3 und 4 BbgSchulG wie in den untenstehenden Dokumenten aufgeführt vorzunehmen. Eltern, die ihr Kind an einer privaten Schule anmelden wollen, werden gebeten, die zuständige Schule zu informieren.
Anmeldung Einschüler an der Grundschule Walsleben
Anmeldung Einschüler an der Grundschule Wildberg
Für Fragen steht Ihnen Frau Pein gern zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
Katrin Pein | Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen,
Ordnung und Sicherheit
Telefon: 033920 675-32
Email: katrin.pein@amt-temnitz.de