Information für alle Steuerpflichtigen der Grundsteuer A und B der Gemeinden des Amtes Temnitz
25/01/07
Auf Grund der Grundsteuerreform werden für 2025 neue Grundsteuerbescheide erlassen, bis dahin sind keine Zahlungen auf Grundlage der alten Grundsteuerbescheide mehr zu leisten.
Seitens der Finanzämter wurden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet, auch nicht für Grundstücke auf fremden Grund und Boden, wo die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer übergeht.