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Information aus dem Ordnungsamt

Seit 1. Juli 2024 gilt in Brandenburg die neue Hundehalterverordnung

24/09/04

Zum 1. Juli 2024 ist im Land Brandenburg die neue Hundehalteverordnung in Kraft getreten. Das Ordnungsamt macht in diesem Zusammenhang auf folgende Änderungen aufmerksam:

Mit der neuen Hundehalteverordnung gilt neben der steuerlichen Anmeldepflicht auch eine ordnungsbehördliche Anzeigepflicht für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen, unabhängig von Größe und Gewicht! Auch sind alle Hunde auf Kosten der Halterin oder des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen.

Das Formular zur Anzeige erhalten Sie direkt beim Ordnungsamt oder hier: Ordnungsrechtliche Anmeldung Hund

Direkt zur Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg geht es hier:
Neue Hundehalterverordnung Land Brandenburg

Die Anzeige beim Ordnungsamt ist kostenfrei.

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