Bekanntmachung des Ministeriums des Innern und für Kommunales
Wahlaufruf für die Wahl des Rates der Angelegenheiten der Sorben/Wenden 2024
24/07/29
Zur Wahl des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden 2024 veröffentlicht das Ministerium des Inneren und für Kommunales den Wahlaufruf.
Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden wird für die Dauer einer Wahlperiode des Landtages gewählt. Bis zum Jahr 2014 wurden die fünf Mitglieder zunächst auf einer sorbisch/wendischen Wahlversammlung bestimmt und dann vom Landtag gewählt. Um das Wahlverfahren zu demokratisieren, die Legitimationsgrundlage zu verbreitern und auch die Vertreterinnen und Vertreter vom sorbischen/wendischen Volk selbst direkt wählen zu lassen, wird die Wahl seit dem Jahr 2015 als Briefwahl druchgeführt.
Wie bei den kommunalen Wahlen und Parlamentswahlen auch, wird bei der Wahl des Rates für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden eine möglichst hohe Wahlbeteiligung angestrebt.
Dabei ist bei der Wahl des Rates für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden zu berücksichtigen, dass es als Besonderheit gegenüber sonstiger Wahlen im Vorfeld eines Antrages auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bedarf, der zugleich als Bekenntnis zum sorbischen/wendischen Volk und damit als Erfüllung der Wahlrechtsvoraussetzung im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 2, 3 i.V.m. § 2 Satz 1 des Sorben/Wenden-Gesetzes gilt.
Die bei den beiden zurückliegenden Briefwahlen des Rates für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass die gemäß § 14 Absatz 2 der Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz von der Geschäftsstelle der Dachverbände der Sorben/Wenden zu veranlassende Bekanntmachung zur Wahlvorbereitung und Wahldurchführung im Amtsblatt des Landes Brandenburg sowie einer im angestammtes Siedlungsgebiet verbreiteten regionalen Tageszeitung als gesetzlicher Mindeststandard für die angestrebte hohen Wahlbeteiligung nicht ausreichend ist.
Vielmehr ist es im Vorfeld der Wahl 2024 erforderlich, eine geeignete und angemessene Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit zur gewährleisten. Natürlich insbesondere innerhalb des angestammtes Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden - aber auch darüber hinaus.
Daher bittet die Geschäftsstelle der Dachverbände die Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Rat für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden zu veröffentlichen: