Gemeindevertretungen
Die Gemeindevertretungen bestehen aus den Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigte Mitglieder. Die Mitglieder der Gemeindevertretungen werden von den Bürgern der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die Gemeindevertretung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Entscheidungen, die die Gemeindevertretung nicht übertragen darf, sind in § 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg aufgeführt, dazu zählen das Satzungsrecht und die Zuständigkeit für den Gemeindehaushalt.
Die Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal und Walsleben bedienen sich zur verwaltungsmäßigen Vorbereitung und Durchführung ihrer Aufgaben einschließlich der übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben des gemeinsam gebildeten Amtes Temnitz.
Die Mitglieder der Gemeindevertretungen des Amtes Temnitz sind ehrenamtlich tätig.