Eheschließung
Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen im Amtsbereich des Amtes Temnitz, können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Papieren direkt im Standesamt Temnitz anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung anzumelden.
Wenn Sie beide nicht im Amtsbereich des Amtes Temnitz wohnen, können Sie im Standesamt des Amtes Temnitz heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden.
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Darline Behnke
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 35
E-Mail: darline.behnke@amt-temnitz.de
Rechtsgrundlagen
Familienstand ledig
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
-
beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
-
Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes mit Angabe des aktuellen Familienstandes (bei Anmeldung der Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht älter als 14 Tage) - erhältlich bei der Meldebehörde
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
-
beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
-
Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes mit Angabe des aktuellen Familienstandes (bei Anmeldung der Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht älter als 14 Tage) - erhältlich bei der Meldebehörde
-
Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.B. rechtskräftiges Scheidungsurteil/ Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
-
Geburtsurkunde
-
Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Urkunde eingetragen ist
-
Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge, sofern beim Jugendamt/Notar bereits begründet
Ist einer von Ihnen oder sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Herkunftsland benötigt werden.
Gebühren
Gebühren für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte beim Standesamt.