Vaterschaftsanerkennung
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Darline Behnke
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 35
E-Mail:darline.behnke@amt-temnitz.de
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail:katrin.pein@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Die Anerkennung einer Vaterschaft kann bei jedem Jugendamt, jedem Notar (kostenpflichtig), jedem Amtsgericht, beim Standesamt und im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)
- bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde
- bei Eltern/Elternteilen, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Gebühren
keine
Hinweise
Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch vor Geburt eines Kindes abgegeben werden.